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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Nord-West Kartonagen GmbH & Co. KG,

Gutenbergstr. 12, 28844 Weyhe-Dreye (nachfolgend NWK genannt)


1. Geltungsbereich

1.1. Die Angebote der NWK gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden und Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB a – Privatkunden sind von Vertragsabschlüssen ausgenommen. Mit Abgabe einer Anfrage oder einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er ein Gewerbe betreibt oder gewerblich und nicht als Privatperson handelt.

1.2. Für Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere Regelungen, insbesondere auch mündliche Abmachungen und telefonische Abschlüsse, werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters der NWK und des Kunden wirksam.

1.3. Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

1.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.

2. Über- oder Unterlieferungen, Kennzeichnung, Abweichungen

2.1. Bei der Verarbeitung von Materialien zu Kartonagen entsteht aufgrund des mehrstufigen Produktionsprozesses bei allen Aufträgen eine gewisse Ausschussmenge. NWK behält sich deshalb das Recht auf folgende Über- oder Unterlieferung vor:

 • bei Mengen unter 100 Stück bis zu 40%

 • bei Mengen zwischen 100 und 300 Stück bis zu 30%

 • bei Mengen zwischen 300 und 1.000 Stück 20%

 • bei Mengen über 1.000 Stück bis zu 10%

2.2. Die Berechnung erfolgt immer über die tatsächlich gelieferte Menge. Bei Unterlieferung innerhalb der vereinbarten Prozentsätze hat der Kunde keinen Anspruch auf die nicht gelieferte Differenzmenge. Bei Überlieferung innerhalb der vereinbarten Prozentsätze verpflichtet sich der Kunde die komplette Menge abzunehmen.

2.3. Geringe Abweichungen der Farbe und der Abmessungen hat der Kunde nach den Maßgaben der jeweiligen Prüf- und Bewertungsklauseln der Papier- und Pappenindustrie zu tolerieren. Sie stellen keinen Reklamationsgrund dar.

2.4. NWK ist berechtigt, Kennzeichnungen, Symbole und Daten ohne gesonderte Zustimmung des Bestellers auf den gelieferten Waren anzubringen.

3. Vertragsschluss

3.1. Die Angebote der NWK auf den Internetseiten stellen ein unverbindliches und freibleibendes Angebot an den Kunden dar. Durch die Bestellung der angebotenen Waren durch Ausfüllen und Absenden des Bestellformulars im Internet gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab.

3.2. NWK kann dieses Angebot mit Versendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer Email. Die im schriftlichen Angebot oder im Internet genannten Preise haben eine Gültigkeit von 30 Tagen.

4. Preise

4.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Kosten von Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung. Sofern der Preis die Verpackung und die Lieferung beinhaltet, muss dieses ausdrücklich im Angebot vereinbart werden.

5. Lieferbedingungen, Lieferzeiten

5.1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Bestellungsannahme durch NWK, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten, insbesondere Muster- oder Druckfreigabe und der vereinbarten Bezahlung bei Vorkasse.

5.2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigten uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie bei NWK oder beim Vorlieferer eintreten. Der Kunde kann von NWK die Erklärung verlangen, ob NWK zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wird.

5.3. NWK ist berechtigt Teillieferungen durchzuführen. Der Kunde darf Teillieferungen nicht zurückweisen.

5.4. Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten nicht verfügbar sein, wird NWK unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen erstatten. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

6. Entwürfe und Schutzrechte

6.1. Entwürfe, Klischees und Werkzeuge werden anteilig berechnet. Diese verbleiben im Eigentum von NWK und werden maximal 2 Jahre zur Wiederverwendung aufbewahrt. Ein Herausgabeanspruch des Kunden daran besteht nicht, auch wenn die Kosten zur Erstellung ganz oder teilweise vom Kunden bezahlt wurden. Das Verfügungsrecht und auch das Recht zur Vernichtung dieser Sachen gehen unmittelbar auf NWK über.

6.2. Die Beachtung fremder Schutz- und Urheberrechte, Kennzeichnungsvorschriften usw. liegt auch bei von NWK gelieferten Entwürfen in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde haftet allein für die Folgen der Verletzung solcher Rechte und Bestimmungen und stellt die NWK bei Vertragsabschluss von allen Ansprüchen Dritter frei.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Eine Lieferung auf offene Rechnung oder Zahlung per PayPal, Lastschrift, usw. kann vereinbart werden, sofern die Bonität des Kunden geprüft wurde. Bei Zahlung auf Rechnung oder Lastschrift, erklärt sich der Kunde einverstanden, dass seine Daten von der NWK zum Zwecke der Bonitätsprüfung an eine Auskunft weitergegeben werden. NWK behält sich das Recht vor, die Zahlungsart auf offene Rechnung oder Lastschrift zu verweigern.

8. Eigentumsvorbehalt – verlängerter Eigentumsvorbehalt

8.1. Alle Waren sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der NWK. NWK liefert ausschließlich unter einfachem, verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt. Unbezahlte Ware darf nur verbraucht, verändert noch veräußert werden, sofern der Kunde einwilligt, dass die NWK durch das Veräußern, Verarbeiten oder Vermischen mit anderen Waren der NWK ein Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung erwirbt. Bei einer Veräußerung tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an NWK ab. NWK nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist weiterhin zum Einzug der Forderungen ermächtigt. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Die sich aus einer Veräußerung ergebenden Forderungen stehen vollumfänglich der NWK zu. Für den Fall, dass sich der Käufer im Verzug befindet, ist NWK berechtigt, die Vorbehaltsware unmittelbar in Besitz zu nehmen und nach eigenem Ermessen zu verwerten.

9. Gewährleistung

9.1. Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungssrechte. Die Ansprüche des Kunden gegenüber NWK bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen.

9.2. Schäden, die durch unsachgemäße Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Bedienung und Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen NWK.

9.3. Bei offensichtlichen Mängeln und Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich an NWK zu melden und auf den Papieren des Transporteurs schriftlich zu vermerken. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt eingehend zu prüfen. Beanstandungen der Ware, die nicht offensichtlich oder Transportschäden betreffen, sind unverzüglich beim Erkennen des Mangels, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Mit der Verarbeitung der bestellten Produkte gilt die Ware als anerkannt und übernommen.

9.4. Bei nachgewiesenen Mängeln kann NWK entweder die mangelhafte Ware zurücknehmen und nachbessern oder die Ware neu fertigen und Ersatz liefern. NWK kann auch einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Weitergehende Ansprüche jeder Art, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

9.5. Ein Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz ist ausgeschlossen, da nur gewerbliche Aufträge angenommen werden.

10. Gerichtsstand

10.1. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist ausschließlich Bremen.

10.2. Ist eine dieser Bedingungen oder ein Teil einer dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Es werden diejenigen unwirksamen Bedingungen durch solche wirksamen Bedingungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck, wie er sich aus der Gesamtheit dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen und den gesetzlichen Regelungen am nächsten kommen.